Kreditlexikon - D
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Damnum |
Durch einen festgelegten Zinssatz wird eine Vorauszahlung der Zinsen geleistet. Diese wird vom eigentlichen Rückzahlungswert abgezogen.
Darlehen |
Ein Darlehen ist ein anderes Wort für Kredit. Bei diesem Darlehen leiht ein Geldnehmer von einem Geldgeber einen bestimmten Geldbetrag. Er verpflichtet sich, diesen bei Fälligkeit oder in monatlichen Raten zurückzuzahlen.
Darlehensantrag |
Darunter ist ein Antrag eines Kunden an eine Bank zu verstehen, ihm ein Darlehen zu gewähren. Zu einem Darlehensantrag müssen alle erforderlichen Unterlagen, wie Gehaltsnachweise etc. eingereicht werden. Anhand dieser Unterlagen und nach Überprüfung der Bonität entscheidet die Banken über eine Bewilligung des Darlehens.
Darlehensbedingungen |
Bei den Darlehensbedingungen werden die Rückzahlungsmodalitäten, die Zinsen und der Auszahlungsbetrag schriftlich festgehalten. Sie werden von den jeweiligen Banken vorab formuliert und haben für alle Kunden Gültigkeit.
Darlehensgeber |
Darlehensgeber ist derjenige, der das Geld verleiht. Das kann eine Privatperson, aber auch eine Bank sein.
Darlehensgesamtbetrag |
Das ist der geliehene Betrag inklusive Zinsen, Bearbeitungsgebühren und einer eventuellen Restschuldversicherung.
Darlehensnehmer |
Ist derjenige, der sich das Geld geliehen und die Papiere unterschrieben hat.
Darlehensvertrag |
In einem Darlehensvertrag werden die Modalitäten zur Rückzahlung sowie die Höhe des Darlehens und der Zinsen schriftlich festgehalten.
Dingliche Sicherheiten |
Im Grundbuch wird durch das Kreditinstitut die Immobilie eingetragen. Dies dient als Absicherung für die Bank.
Disagio |
Das gleiche wie Damnum. Es handelt sich um eine Vorauszahlung der Zinsen, die vom tatsächlichen Darlehensbetrag abgezogen wird. Auf diese Weise wird der Auszahlungsbetrag gemindert.
Drittkäuferbenennungsrecht |
Ein Leasingnehmer hat das Recht, einen Käufer zu benennen, der den geleasten Gegenstand vom Händler zu einem höheren Preis als dessen Einkaufspreis übernimmt.