Kreditlexikon - E
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Effektivzins |
Wer einen Kredit erhält, muss dafür Zinsen bezahlen, auch wenn der Kredit schon längst abgezahlt ist. Das liegt daran, dass die Restschuld nicht sofort reduziert wird. Dann spricht man von einem Effektivzins. Er setzt sich aus den jährlichen Zinsen und einer Bearbeitungsgebühr zusammen.
Eigenheimzulagenförderung |
Hierbei handelt es sich um ein Steuersparmodell.
Eigenkapital |
In der Regel wird bei einer Immobilienfinanzierung ein gewisses Eigenkapital des Kreditnehmers erwartet. Das bedeutet, dass er über eigene finanzielle Mittel verfügen muss.
Eigenleistungen |
Das sind persönliche Arbeitsleistungen. Sinn und Zweck ist es, Handwerkerlöhne dabei zu sparen.
Eigennutzung |
Wenn die Immobilie für eigene Zwecke genutzt wird, spricht man von Eigennutzung.
Eigentum |
Eigentümer ist der, der die Rechte an einer Sache hat. Im Falle einer Finanzierung ist der Darlehensnehmer der Eigentümer. Die Bank hat lediglich einen Eigentumsvorbehalt. Und das nur so lange, bis die letzte Rate gezahlt wurde.
Eigentumswohnung |
Das ist ein Sondereigentum einer Wohnung, die zu einem gemeinschaftlichen Eigentum gehört. Hierzu gehören auch das Grundstück, Anlagen und Einrichtungen. Geregelt wird dies im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Einheitswert |
Ein vom Finanzamt festgelegter Richtwert, der zur Steuerbemessung dient. Besonders im Bereich der Grundsteuer kommt dieser Wert in Betracht.
Einkommen |
Das ist nach dem Einkommenssteuergesetz der Betrag aller Einkünfte, der nach dem Abzug der Sonderausgaben und aller außergewöhnlichen Belastungen übrig bleibt.
Einkommensnachweise |
Einkommensnachweise belegen den Verdienst und dienen zur Bonitätsprüfung und zur Berechnung der monatlichen Belastungsgrenze.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung |
Das sind Miet- und Pachteinnahmen.
Einliegerwohnung |
Das ist eine in sich abgetrennte Wohnung in einem Einfamilienhaus.
Endfälliges Darlehen |
Im Gegensatz zu einem Darlehen, das in monatlichen Raten zurückgezahlt wird, wird bei einem endfälligen Darlehen, der komplette Betrag an einem festgelegten Stichtag in einer Summe beglichen.
Erbbaurecht |
Beim Erbbaurecht kann der Begünstigte auf einem fremden Grundstück ein Gebäude errichten. Für den Zeitraum der Nutzung wird dann ein Erbbauzins entrichtet. Dieses Erbbaurecht kann verkauft oder vererbt werden.
Erschließungskosten |
Dabei handelt es sich um die Kosten, die beim Hausbau anfallen wie Strom und Gas, Wasser.
Erstrangige Hypothek |
Das ist eine Grundschuld. Sie wird im Grundbuch eingetragen.